Concordia Brillenversicherung
Informationen zum Tarif "Baustein Sehen und Hören" der Concordia
Der Tarif "Baustein Sehen und Hören" der Concordia ist Bestandteil einer Zusatzversicherung, die den Kauf einer Brille mit bis zu 350 € bezuschusst. Im Gegensatz zur Sachversicherung muss sie vor dem Kauf abgeschlossen werden. Weitere enthaltene Leistungen sind Beteiligungen bei Augen-Laseroperationen und bei der Hörgeräteversorgung.
350 € pro Sehhilfe
Keine Gesundheitsfragen
kurze Wartezeit
Was ist im Tarif enthalten?
Die Concordia Sehhilfen Versicherung erstattet Beträge beim Brillen- und Kontaktlinsenkauf. Ebenso enthalten sind Zusatzleistungen bei Augenlaser-Operationen und bei der Hörgeräteversorgung.
350 € für Brillen und Kontaktlinsen
750 € für Augenlaser-Operationen
Sehhilfen-Versorgung alle zwei Jahre
80 % des Hörgeräteä-Kaufpreises, maximal 1000 €
Voller Leistungsbezug nach 3 Monaten
Hörgerätezuzahlung alle 36 Monate
Tarifberechnung ohne Gesundheitsfragen
Auch ohne Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse
Weitere Tarifdetails der Concordia Brillenversicherung
Beim Kauf von Brillen oder Kontaktlinsen leistet die Concordia Brillenversicherung 350 € alle 24 Monate. Ebenfalls alle 24 Monate können 750 € pro Auge für Augen-Laseroperationen in Anspruch genommen werden. Letztere Leistung ist über die gesamte Vertragslaufzeit jedoch auf zwei mal beschränkt.
Die Monatsbeiträge der Concordia Sehhilfen Versicherung steigen mit dem Alter des Nutzers. Sie starten bei 8,39 €; der höchste Betrag liegt bei 32,77 €.
Die Mindestlaufzeit der Concordia Brillen Versicherung beträgt zwei Jahre. Zum zweiten Jahr hin kann sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Der Versicherungsschutz ist unbefristet.
Nach einer Wartezeit von drei Monaten kann der Versicherungsschutz der Concordia Sehhilfenversicherung uneingeschränkt in Anspruch genommen werden.
Bei der Hörgeräteversorgung zahlt die Concordia Brillen Versicherung 80 % des Kaufpreises nach Abzug der GKV-Zuzahlungen. Die Maximalsumme beträgt 1000 € je Ohr. Diese Leistung kann alle 36 Monate in Anspruch genommen werden.
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