AXA Hörgeräteversicherung
Informationen über AXA Hörgeräte Versicherung
Die AXA Hörgeräteversicherung ist eine Sonderform der Versicherungsmodelle für Hörsysteme. Sie kann als Kompromiss aus einer Sachversicherung und einer Zusatzversicherung betrachtet werden. Je nach Bedarf kann sie eingesetzt werden, um den Kauf eines Hörgeräts zu finanzieren, oder aber auch um gegen Reparaturkosten und Verlust abgesichert zu sein. Diese Kombination bringt als Nachteil mit sich, dass die Leistungsbeträge im Versicherungsfall geringer als die anderer Hörgeräteversicherungen sind. Andererseits ermöglicht sie große Flexibilität.
Sach- und Zusatzversicherung
Optionaler Verlust-Schutz
Reparaturkosten-Erstattung
ALTEOS HörgeräteSchutz-Tarif der AXA
Die Sachversicherung des AXA-Tochterunternehmens ALTEOS schützt Ihre Hörgeräte bei Reparaturkosten, Verlust und vielem mehr.
Tarif der AXA Hörgeräteversicherung
Bei der AXA Hörgeräteversicherung erhält man einen Freibetrag von 500 € alle fünf Jahre, mit dem man entweder den Hörgerätekauf bezuschussen oder Reparaturkosten abdecken kann.
Bestandteil Sachversicherung
Innerhalb von fünf Jahren erhält man zusätzlich zu den 140 € Reparaturpauschale der GKV 500 € durch die AXA Hörgeräteversicherung, die ebenfalls für Reparaturkosten aufgewendet werden können. Dabei ist es egal, ob ein Schaden repariert werden muss oder durch Verlust ein Ersatzgerät beschafft werden muss. Wichtig ist nur zu wissen, dass die 500 € nicht überschritten werden dürfen und immer eine Selbstbeteiligung von 20 % verlangt wird.
Bestandteil Zusatzversicherung
Die von der AXA Hörgeräteversicherung geleistete Summe kann auch einem Hörgerätekauf angerechnet werden. Alle 5 Jahre erhält man 500 € zusätzlich zur Zuzahlung der GKV. Somit kann auch ein höherpreisiges Hörsystem finanziert werden. Wurde der Betrag für den Kauf aufgewendet, erhält man von der AXA innerhalb dieser fünf Jahre allerdings keine Unterstützung mehr bei Reparaturen oder Verlust. Auch hier gibt es eine Selbstbeteiligung von 20 %.
Was ist im Tarif enthalten?
Neben den Hörgeräte-Leistungen erhält man auch viele weitere. Darunter bei: Sehhilfen, Augen-Laseroperationen oder alternative Behandlungsmethoden.
500 € pro Hörgerät mit 20 % Selbstbeteiligung
500 € bei Reparaturen mit 20 % Selbstbeteiligung
300 € Für Brillen und Kontaktlinsen
1000 € für Augenlaser-Operationen
80 % der Kosten alternativer Behandlungsmethoden
Voller Leistungsbezug nach drei Monaten
Hörgerätezuzahlung alle fünf Jahre
Reparaturkostenerstattung alle fünf Jahre
Weitere Tarifdetails der AXA Hörgeräteversicherung
Innerhalb von fünf Jahren können insgesamt 500 € für Reparaturen, Verlust oder Neuanschaffung eines Hörgerätes aufgewendet werden. Übernommen werden immer 80 % bis maximal 500 €. Es wird also immer ein Selbstanteil von 20 % verlangt.
Die Hörgeräteversicherung ist Teil des Tarifs MED Komfort der ambulanten Zusatzversicherung der AXA. Die Beiträge variieren je nach Alter oder Vorerkrankungen und starten bei 12 €.
Die Mindestlaufzeit der Concordia Hörgeräte Versicherung beträgt zwei Jahre. Zum zweiten Jahr hin kann sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Der Versicherungsschutz ist unbefristet.
Nach einer Wartezeit von drei Monaten kann der Versicherungsschutz uneingeschränkt in Anspruch genommen werden.
Die AXA Hörgeräteversicherung erstattet zusätzlich 300 € beim Brillenkauf und 1000 € bei Augen-Laseroperationen. Außerdem erstattet sie 80 % der Kosten alternativer Behandlungsmethoden wie Heilpraktiker, oder von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
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